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3. Helauf - Lauf der Narren

Es ist soweit: unser Helauf - Lauf der Narren - geht in die dritte Auflage! Wie 2026 mit 5 oder 10 km Strecke und max. 350 Teilnehmern. Dazu kommt neu in 2027 der Kinderlauf für alle Läufer unter 10 Jahre! Wie immer geht der gesamte Erlös des Laufs an die NCLStiftung. Lasst uns gemeinsam etwas tun gegen Kinderdemenz - wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Wir freuen uns auf ein tolles, sportliches, buntes Event und die Unterstützung jedes Teilnehmers die Forschung für die unheilbare Krankheit Kinderdemenz nach vorn zu treiben.

Ausschreibung für den Spendenlauf "3. Helauf - Lauf der Narren"

Datum

Sonntag, 07. Februar 2027

Startzeit

Hauptlauf 10:00 Uhr

Veranstalter

VfB Oberweimar e.V.
Hohle Gasse 7
99425 Weimar

Übernahme Schirmherrschaft

Thüringer Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Katharina Schenk
Oberbürgermeister der Stadt Weimar Peter Kleine

Startort

Parksportplatz VfB Oberweimar, Hohle Gasse 7

Ziel

Parksportplatz VfB Oberweimar, Hohle Gasse 7

Parkmöglichkeiten

Bitte beachtet, dass es am Parksportplatz direkt keine Möglichkeit zum Parken gibt. Nutzt bitte die umliegenden Straßen oder kommt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Rad.

Strecke

Teilnahmegebühr (gesamter Betrag geht an die NCL Stiftung)

  • 22,22 € für 5 km
  • 33,33 € für10 km

Anmeldung

  • Begrenzung auf 350 Teilnehmer
  • Hier geht es zur Anmeldung:
    https://my.raceresult.com/428056
  • Nachmeldungen vor Ort möglich solange die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht wurde
  • Kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme

Startnummernausgabe

  • 06.02.2026 15:00 - 18:00 Uhr im Vereinsheim
  • 07.02.2026 zwischen 8:00 Uhr und 9:30 Uhr im Vereinsheim

  • Anm. d. Org.: Am 07.02.2027 um 09:30 Uhr wird die Nachmeldung geschlossen und keine Startunterlagen mehr ausgegeben. Um eine entsprechende persönliche Zeitplanung zur Nachmeldung am Veranstaltungstag wird gebeten.

Verpflegung

  • Im Zielbereich: Pfannkuchen, Obst und Getränke
  • Müllentsorgung in bereitgestellten Tonnen

Besonderheiten

  • Professionelle Zeitnahme
  • Medaille für alle Finisher
  • Prämierung der schönsten Verkleidung (Verkleidung optional)

Leistungen

  • Finishermedaille
  • Läuferbeutel
  • Strecken- und Zielverpflegung
  • Medizinische Versorgung
  • Absicherung der Wettkampfstrecke
  • Sanitäre Anlagen
  • Kleiderbeutelabgabe

Wertung der Läufer und Siegerehrung

  • 11:45 Uhr Siegerehrung am Parksportplatz für Strecken und Kostüme:
    • 5 km Blumenzeremonie m/w
    • 10 km Blumenzeremonie m/w
    • Kostüm Kinder und Erwachsene
Die Positionen 1 bis inkl. 3 in den Gesamtwertungen für Männer und Frauen werden jeweils nach Bruttozeit gewertet. Es gilt die Zeitnahme des Veranstalters.

Sonstiges:

  • Sportkinderwagen sind erlaubt
  • keine Nordic Walking Stöcke
  • Teilnahme 5km ab 10 Jahren, Teilnahme 10km ab 14 Jahren
  • Bitte beachtet, dass das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von Musik während des Laufs aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Wir bitten alle Teilnehmer, auf Musik auf dem Ohr zu verzichten, um die Kommunikation und Aufmerksamkeit auf der Strecke zu gewährleisten.

Kinderlauf – „1.Helauf Junior – Lauf der kleinen Narren“

Datum

Sonntag, 07. Februar 2027

Veranstalter

VfB Oberweimar e.V.
Hohle Gasse 7
99425 Weimar

Startzeit

Kinderlauf 09:00 Uhr

Teilnahmegebühr Kinderlauf

  • 5,00 €

Anmeldung für den Kinderlauf (bis 8:30 Uhr)

  • Teilnahme ab 3 Jahren in Begleitung der Eltern während des Laufs
  • Teilnahme ab 5 Jahren nur ohne Begleitung der Eltern während des Laufs
  • Anmeldung am 07.02.2027 zwischen 08:00 und 08:30 Uhr im Laufbüro im Vereinsheim

Strecke Kinderlauf

  •  Einzelläufer: 5 km /10 km (2 Runden)
  • Streckenverlauf


    Streckenverlauf folgt noch

Leistungen

  • Finishermedaille
  • Strecken- und Zielverpflegung
  • Medizinische Versorgung
  • Absicherung der Wettkampfstrecke
  • Sanitäre Anlagen

Schlussbestimmungen

Rahmen und Bestimmung

Der HELAUF ist eine Charity-Sportveranstaltung, bei der Spenden zur Erforschung und Behandlung der kaum bekannten, sehr seltenen NCL-Krankheit („Kinderdemenz“) zugunsten der gemeinnützigen NCL-Stiftung gesammelt werden. In besonderer Atmosphäre wollen die Teilnehmer trotz des ernsten Hintergrundes eine spaßvolle Veranstaltung erleben und gemeinsam einen Beitrag für eine Zukunft ohne Kinderdemenz leisten.

Änderung und Anpassung der Laufstrecke und Startzeit

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Laufstrecke und Startzeit jederzeit zu verändern. Gründe hierfür können insbesondere behördliche Auflagen, Auflagen des Eigentümers (Klassik-Stiftung), Witterungsbedingungen oder organisatorische Erfordernisse sein. Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, verändern, absagen, verlegen oder abbrechen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ebenfalls ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Als höhere Gewalt gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend – kurzfristig verschlechterte Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen oder Auflagen, sicherheitsrelevante Lagen, Terror- oder Gefahrenwarnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

Abbruch oder Absage der Veranstaltung

Die Teilnahmegebühr setzt sich zusammen aus einem als Spende an die NCL-Stiftung abzuführenden Anteil von 90% sowie einer festen Basisanteil von 10% als Organisationsgebühr, Kinderlauf 100% Basisanteil. Die Organisationsgebühr deckt insbesondere den tatsächlich angefallenen Planungs-, Vorbereitungs- und Organisationsaufwand des Veranstalters sowie die bereits angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ab. Jeder Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, dass der vorgenannte Spendenanteil zur Erforschung der NCLKrankheit von vornherein gemäß dem eingangs genannten Veranstaltungsmotto einem gemeinnützigen Zweck gewidmet und damit nicht erstattungsfähig ist – der Veranstalter leitet diesen Anteil der eingenommenen Teilnahmegebühren unverzüglich an die NCLStiftung weiter, die diese Spenden satzungsgemäß verwenden wird. Ebenso erkennt jeder Teilnehmer an, dass der Veranstalter als regionaler Sportverein darauf angewiesen ist, kostendeckend zu arbeiten, weshalb auch die Organisationsgebühr im Hinblick auf die tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Veranstalters grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist. Insbesondere gilt dies in den Fällen eigener Verhinderung eines Teilnehmers oder bei Absage / Abbruch der Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, namentlich – aber nicht abschließend – in Fällen höherer Gewalt.

Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Kooperation.

Haftungsausschluss

Unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters erkennt jeder Teilnehmer an, auch eigenverantwortlich für seine Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Insbesondere bestätigt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung, dass er seine gesundheitliche Situation sorgfältig auf eine risikolose Teilnahme hin überprüft hat, das Sicherungskonzept des Veranstalters einhalten wird, insbesondere sich nur innerhalb der ausgewiesenen Laufwege bewegen und die Anordnungen des Veranstalters bzw. der Ordner befolgen wird. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für bereits bestehende gesundheitliche Risiken der Teilnehmer.

Jeder Teilnehmer hat ferner alles zu unterlassen, was zu eine Gefährdung anderer Teilnehmer, insbesondere von Kindern führen könnte. Dies gilt v.a. – aber nicht abschließend – für die Verwendung von Kopfhörern und jedweder Fortbewegungsmittel, insbesondere Rollern o.ä., die jeweils nicht gestattet ist. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei der Verletzung seiner Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen) sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder durch außenstehende Dritte verursacht werden, soweit nicht (auch) ein gemäß vorstehender Bestimmungen zu vertretendes Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer oder Zuschauer.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Helfer.

Datenschutz

Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme am "3. Helauf - Lauf der Narren" verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.vfboberweimar.de/datenschutz/ sowie die Datenschutzerklärung von Race Result https://www.raceresult.com/de-de/contact/dataprivacy/, die Bestandteil der Teilnahmebedingungen sind und von allen Teilnehmenden mit deren Anmeldung anerkannt werden. Mit seiner Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Nutzung seiner Daten zu den in den genannten Datenschutzerklärungen aufgeführten Zwecken einverstanden.

Fotoerlaubnis, Recht am eigenen Bild

Mit seiner Anmeldung willigt jeder Teilnehmer unwiderruflich ein, dass der Veranstalter während der Veranstaltung Foto- und/oder von den Teilnehmern erstellt bzw. durch Dritte erstellen lassen kann und diese Bild-/Tonaufnahmen zur Berichterstattung und zur Bewerbung der Veranstaltung in sämtlichen Medien (Funk, TV, Internet, Presse) veröffentlichen, vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich machen darf. Ein Vergütungsanspruch entsteht dem Teilnehmer hieraus nicht.

Unsere Unterstützer

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